Der Baumbestand in großen Teilen des Waldes ist bemerkenswert, weil sich hier ungestört durch forstliche Bearbeitung ein natürlicher Wald entwickeln konnte, nachdem nach dem 2.Weltkrieg alles abgeholzt worden war. Der hohe Totholzanteil trägt sicher mit zu dem Pilzreichtum des Gebiets bei. An Holz wachsende Pilze wie Zunderschwamm und Birkenporling kann man häufig von den Wegen aus sehen. Manche hier gefundenen Pilzarten sind ansonsten nur wenige Male in Deutschland gesichtet worden oder galten in Schleswig-Holstein als ausgestorben (z.B. Geoglossum arenarium).Von der Landschaft her ergeben sich schöne Aspekte u.a. am Blocksberg mit Blick auf z.T. noch landwirtschaftlich genutzte, z.T. stillgelegte Wiesenflächen mit Bachläufen, Schilfgebieten und Waldsäumen. Auch die Erlenbrüche mit bemoosten Bauminseln im schwarzspiegelnden Wasser, das Autal der Weesbek (von der Brücke an der Nordgrenze des Gebiets zu sehen), eine waldsaumumgrenzte Schafweide mit weidenumstandenen Feuchtgebieten, der Wald am Unterlauf des östlichen Arms der Mühlenbek und die Trockenrasen sind zeitweilig landschaftlich reizvoll. Über Mitteilungen von interessanten Pflanzen- oder Tierbeobachtungen würden wir uns freuen (per e-Mail an NSG-Twedter-Feld@NABU-Flensburg.de). Falls Probleme hinsichtlich des Naturschutzes im Gebiet auffallen sollten, bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Der NABU führt Beobachtungen im NSG durch, versucht die Naturerlebnismöglichkeiten für die Bevölkerung zu verbessern (wie z.B. durch die Beobachtungspunkte am Blocksberg und an der Mühlenbeck), daneben werden praktische Naturschutzarbeiten vorgenommen, z.B. Aufhebung von Entwässerungsgräben, Anbringen von Fledermauskästen usw. Der NABU kann hingegen (obwohl ihm dies erstaunlicherweise im Flensburger Tageblatt vorgeworfen wurde) Sperrungen von Wegen weder veranlassen noch durchführen. Derartige Aktivitäten sind vielmehr Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde (UNB). Der NABU ist keine Behörde, sondern ein Naturschutzverein. Auch für die Vorschriften im Naturschutzgebiet (Benutzung der vorgesehen Wege, Anleinen von Hunden usw.) ist der NABU in keiner Weise verantwortlich, diese beruhen vielmehr auf einer entsprechenden Verordnung der Landesregierung. Wer aktiv mitarbeiten möchte beim Einsatz für die Natur in diesem Gebiet (z.B. Beobachtungen, Kontrollgänge, praktische Arbeiten wie Mähen), ist willkommen und sollte nicht zögern sich zu melden.